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Ein Fahrdienstleiter der Bahn spielt auf dem Handy, statt sich um den Zugverkehr zu kümmern. Jetzt liegt die Anklage vor. Es bestehe der Verdacht, "dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war", teilte die Ermittlungsbehörde aus Traunstein mit.
Daher sei der Mann von falschen Annahmen ausgegangen, was den Kreuzungsverkehr der beiden Züge betrifft. Fast 90 Insassen wurden verletzt. Das Landgericht Traunstein muss nun prüfen, ob es die Anklage zulässt.
Stimmt sie zu, muss die zuständige Kammer eine Hauptverhandlung ansetzen und dafür Termine bestimmen. Die Vorbereitungszeit wird von Verfahrenskennern auf drei bis vier Monate geschätzt. Der Prozess könnte also noch in diesem Jahr beginnen. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Die Zahl der Opfer des Zugunglücks wäre womöglich noch deutlich höher gewesen, wenn nicht an jenem Unglückstag, dem Faschingsdienstag, Ferien in Bayern gewesen wären. Panorama Staatsanwalt klagt Fahrdienstleiter von Bad Aibling an.
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